Immobilie verkaufen: Wann zahlt man Spekulationssteuer?
In unserem heutigen Blogbeitrag erklären wir Ihnen, was genau die Spekulationssteuer ist, wann sie anfällt und wie Sie diese gezielt umgehen können.
Die Spekulationssteuer kann immer dann anfallen, wenn Sie beim privaten Verkauf einer Immobilie (oder bei anderen Veräußerungsgeschäften) einen Gewinn erzielen.
Fälligkeit:
Die Spekulationssteuer fällt an, wenn Sie Ihre Immobilie innerhalb einer zehnjährigen sogenannten Spekulationsfrist nach Erwerb wieder mit einem Gewinn verkaufen. In diesem Fall gibt es aber einige Steuerbefreiungen – dazu unten mehr.
Höhe der Spekulationssteuer:
Um die Spekulationssteuer zu ermitteln, werden die Anschaffungskosten (abzüglich der Abschreibungen) dem Verkaufspreis gegenübergestellt. Aus dem daraus resultierenden Gewinn können Renovierungskosten, Notar- und Maklergebühren sowie andere Kosten, die im Zusammenhang mit dem Verkauf stehen, abgezogen werden. Sie mindern also den zu versteuernden Gewinn.
Die tatsächliche Steuerlast ist dabei vom jeweiligen Steuersatz des Verkäufers abhängig und kann bis zu 45 % betragen, d.h. einen festen Steuersatz gibt es hier nicht.
So können Sie die Spekulationssteuer umgehen:
Der Gesetzgeber hat durchaus Voraussetzungen geschaffen, Immobilien privat und steuerfrei mit einer Wertsteigerung zu verkaufen.
Alles Gute und viel Spaß beim Sparen wünscht Ihnen Ihr albfinanz Team!
— Alle Angaben ohne Gewähr —